Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" und "Hunde bestimmter Rassen" eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden. Informieren Sie sich dazu auf der Seite "Gassi gehen" unter "Ausnahmegenehmigung".
Benötigte Dokumente
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Formloser Antrag
Der Antrag kann beim Amt für öffentliche Ordnung formlos schriftlich gestellt werden. Sie können dazu auch das Formular nutzen, das wir unter "Downloads und Infos" zur Verfügung stellen.
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erfolgreich absolvierter Verhaltenstest
Weitere Informationen siehe unten.
Verhaltenstest
Für eine Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht muss Ihr Hund bestimmte Kriterien erfüllen, die in einem Verhaltenstest überprüft werden. Zu diesem Test muss die Halterin oder der Halter persönlich mit dem Hund erscheinen, die Beauftragung einer dritten Person, mit dem Hund den Test zu absolvieren, ist nicht möglich.
Bei den "Gefährlichen Hunden" ist der Test durch einen amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes vorgeschrieben.
Verhaltensprüfungen für Hunde der Kategorie "Hunde bestimmter Rassen" können vom amtlichen Tierarzt oder einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt. Diese Verordnung wird derzeit vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt. Sobald die Verordnung vorliegt, erhalten Sie an dieser Stelle dazu nähere Informationen.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zum Test beim Veterinäramt und die genaueren Inhalte der Verhaltensprüfung finden Sie auf der Seite Verhaltenstest:
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
Nähere Informationen zu diesem Test können Sie auch per PDF-Datei herunterladen:
Ausnahmegenehmigung
Nachdem Sie und Ihr Hund den Verhaltenstest bestanden haben, erhalten Sie vom Bezirksordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung von der Maulkorb- und Anleinpflicht.
Diese Ausnahmegenehmigung ist beim Ausführen des Hundes immer mitzuführen. Wenn Sie hiergegen wiederholt verstoßen, kann die Hundehaltung untersagt werden.
Bitte beachten Sie, dass es Bereiche gibt, in denen die Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht nicht gilt. Dazu gibt es weitere Informationen auf der Seite Gassi gehen:
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel bei der Antragstellung nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt.Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Gebühren
Es fallen Gebühren in Höhe von 100 Euro für den Verhaltenstest und 25 Euro für die Ausnahmegenehmigung an. Die Gebühren können bar, per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 5 Abs. 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-28732
- Telefax
- 0221 / 221-6569777
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Überwachung nach dem Landeshundegesetz
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 9, und 159 (Haltestelle Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht - und
Haltestelle Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht -)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, RB 25 und DB-Verkehr (Haltestelle Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht -)