Wenn Sie einen Hund folgender Rassen haben, dann benötigen Sie eine Erlaubnis zur Hundehaltung:
Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Dogo Argentino / Fila Brasileiro / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Rottweiler / Tosa Inu
Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Unter Kreuzungen versteht man Hunde, bei denen der Phänotyp (das äußere Erscheinungsbild) einer der oben genannten Rassen deutlich hervortritt. Im Zweifelsfall müssen Sie als Halterin oder Halter nachweisen können, dass eine solche Kreuzung nicht vorliegt.
Hinweis: Laut Landeshundegesetz werden diese Tiere als "Hunde bestimmter Rassen" bezeichnet.
Zur Anmeldung können Sie das neue Online-Anmeldeverfahren nutzen. Weitere Infos siehe unten unter "Online anmelden".
Benötigte Dokumente
-
Antrag
Siehe Downloadservice
-
Sachkundenachweis
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.
-
Führungszeugnis nach Belegart O
In Köln beantragen Sie dies im Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, außerhalb Kölns bei Ihrer Meldebehörde.
-
Haftpflichtversicherungsnachweis
Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
-
Nachweis über die Microchip-Kennzeichnung
Im Rahmen der Mikrochippung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Haltungsanzeige beifügen. Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist, dann muss dies unverzüglich nachgeholt und nachgewiesen werden. Aus dem Tierheim übernommene Hunde sind immer gechippt. Es empfiehlt sich, die Nummer jeweils auch in das Impfbuch des Hundes einzutragen.
-
Volljährigkeit
Die antragstellende Person (Halterin / Halter) muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wenn eine andere Person den Hund ausführt, muss diese Person ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben.
-
Artgerechte und ausbruchsichere Unterbringung
Hier müssen Sie nachweisen, dass Sie die tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur Hundehaltung, wie zum Beispiel bei der Zwingerhaltung die Mindestgröße des Zwingers, einhalten. Weiterhin müssen Sie nachweisen können, dass Sie die nötigen Sicherungsmaßnahmen für Ihr Grundstück, Ihre Wohnung oder den Zwinger getroffen haben, um ein Entweichen und Entlaufen Ihres Hundes zu verhindern. Die Prüfung wird vor Ort durch das Amt für öffentliche Ordnung und das Veterinäramt vorgenommen, dafür fallen aber keine zusätzlichen Gebühren an.
Informationen zum Sachkundenachweis
Das Landeshundegesetz fordert, dass Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite:
Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie
- Tierärztin / Tierarzt sowie Inhaberin oder Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteordnung sind,
- Inhaberin oder Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
- eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
- Polizeihundeführerin oder -führer sind oder
- berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG Nordrhein-Westfalen Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
Pflichten im Zusammenhang mit der Hundehaltung
Körperliche Konstitution
Beim Ausführen des Hundes müssen Sie in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine führen zu können. Dasselbe gilt auch für eine von Ihnen beauftragte Aufsichtsperson.Weitergabe / Überlassung des Hundes
Sie dürfen Ihren Hund nur an Personen weitergeben oder ihn überlassen, die die Erlaubnisvoraussetzungen erfüllen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 250 Euro geahndet werden kann.Mitführen der Erlaubnis
Die Erlaubnis müssen Sie beim Spazierengehen immer mitführen.Genereller Maulkorb- und Anleinzwang
Der Hund darf nur mit Maulkorb (Hunde ab Vollendung des sechsten Lebensmonats) und Leine (höchstens 1,5 Meter Länge) ausgeführt werden. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro geahndet werden kann. Vom Maulkorb- oder Anleinzwang können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese kann erteilt werden, wenn Sie mit Ihrem Hund einen Verhaltenstest erfolgreich absolvieren.
Gleichzeitiges Führen mehrerer Hunde
Das gleichzeitige Führen mehrerer gefährlicher Hunde oder Hunde bestimmter Rassen ist nicht zulässig. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld bis zu 20 Euro geahndet werden kann.
Steuerpflicht
Unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie den Hund steuerlich anmelden. Dazu können Sie das Online-Anmeldeverfahren nutzen oder das PDF-Formular runterladen (siehe Downloads und Infos).
Online anmelden
Sie können Ihren Hund online anmelden. Die Anmeldung erfolgt beim Steueramt und, soweit erforderlich wie im Fall eines Hundes einer bestimmten Rasse, beim Amt für öffentliche Ordnung.
Über die Anmeldung zur Hundesteuer und die Erlaubnis inklusive Verwaltungsgebühr erhalten Sie einen separaten Bescheid. Die Hundesteuer bezahlen Sie dann künftig halbjährlich.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich, kann jedoch im Einzelfall notwendig sein (zum Beispiel bei Unklarheiten im Antrag). Sie werden dann entsprechend benachrichtigt.
Sie erreichen uns unter der E-Mail Adresse ueberwachung-hundehaltung@stadt-koeln.de oder Faxnummer 0221 / 221-6569777.
Telefonisch sind wir unter folgenden Nummern erreichbar (nach Haltername):
A bis C: 0221 / 221-26075
D bis G: 0221 / 221-27601
H bis K: 0221 / 221-32364
L bis P: 0221 / 221-32806
Q bis S: 0221 / 221-28460
T bis Z: 0221 / 221-32363
Gebühren
Für jeden Hund bedarf es einer separaten Genehmigung.
Die Verwaltungsgebühr beträgt für die erste beantragte Genehmigung 90 Euro, für jede weitere Genehmigung 60 Euro.
Falls der Hund aus einem Tierheim übernommen wird, ist jeweils die Hälfte der genannten Verwaltungsgebühr fällig.
Für Umschreibungen der Genehmigung infolge eines Wohnungswechsels wird eine Gebühr in Höhe von 20 Euro erhoben.
Mit Überprüfung der ausbruchssicheren Unterbringung vor Ort erhöht sich die Gebühr auf 50 Euro.
Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
§§ 10 und 4 Landeshundegesetz Nordrhein - Westfalen (LHundG NRW)
§ 10 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW Tarifstelle 18a-18b.6Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-28732
- Telefax
- 0221 / 221-6569777
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Überwachung nach dem Landeshundegesetz
- Öffnungszeiten
-
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 9, und 159 (Haltestelle Kalk Post - nicht rollstuhlgerecht - und
Haltestelle Kalk Kapelle - rollstuhlgerecht -)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, RB 25 und DB-Verkehr (Haltestelle Trimbornstraße - nicht rollstuhlgerecht -)