Besonders schützenswerte Bäume oder Alleen können als Naturdenkmale ausgewiesen werden.
Weitere Informationen
Naturdenkmale sind in § 22 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen definiert als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist."
Die Stadt Köln hat im Jahr 1994 eine ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale erlassen. Diese wurde im Jahr 2001 fortgeschrieben. Zurzeit sind insgesamt 194 Bäume und Alleen als Naturdenkmale ausgewiesen.
Rechtliche Voraussetzungen:
§ 22 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NW)
Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale des bauplanungsrechtlichen Innenbereichs (NDI-VO)
Karten und Listen der Naturdenkmale
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Naturschutzbehörde
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)