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Sie erkennen bei der Anmeldung durch Ihre Unterschrift die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln an. Wir bitten Sie, diese gründlich durchzulesen, da es sich bei den folgenden Informationen nur um Auszüge handelt.

Benutzungs- und Entgeltordnung

Ausleihfristen und reguläre Entgelte

Es gibt zwei unterschiedliche Ausleihfristen:

  • Vier Wochen:
    Bücher, Medienkombinationen, CD-ROMs und Lernhilfen, Noten und Karten.
  • Zwei Wochen:
    Medien aus dem Bestsellerservice, DVDs, CDs, Hörbücher, Spiele und Zeitschriften.

 

Ausleih- und Vormerkungsentgelte

In dem am 1. Juli 2011 eingeführten Pauschaltarif sind fast alle Dienstleistungen enthalten. Zusätzlich können nur noch folgende Kosten auf Sie zukommen:

Entgeltpflichtige Leistungen

  • Vormerkung eines Mediums: 
    1 Euro
  • Fernleihe pro Bestellung: 
    2,50 Euro
  • Verbuchen von Medien ohne vorliegenden Bibliotheksausweis: 
    1 Euro
  • Ersatzausweis bei Verlust des gültigen Bibliotheksausweises: 
    3,50 Euro

Mahnentgelte

Bei Überschreitung der Leihfrist werden Mahnentgelte fällig:

  • 1 Euro kostet die Überschreitung der Leihfrist je Medium und angefangener Woche (für den Bestsellerservice gilt eine Sonderregelung).
  • Zusätzlich sind ab der elften Woche 25 Euro pro Medium fällig.

Außerdem berechnen wir:

  • für die Erstellung des ersten Mahnschreibens 1 Euro
  • für die Erstellung des zweiten Mahnschreibens 1,20 Euro

Bei Benachrichtigung per E-Mail fallen diese Mahngebühren nicht an.

 

Vollständigkeit, Beschädigungen und Rückgabe

Überprüfen Sie bitte vor der Ausleihe alle Medien auf Vollständigkeit. Lassen Sie sich eventuelle Beschädigungen vom Bibliothekspersonal bestätigen. Für die Qualität der Medien kann die Stadtbibliothek Köln keine Garantie übernehmen, so dass keine Rückerstattungsansprüche bestehen.

Für jedes zurückgebrachte Medium erhalten Sie eine Rückgabequittung. Diese und Quittungen über eingezahlte Beträge bitte vier Monate aufbewahren.

Verlängerungen

Sie können Ihr Kundenkonto sowohl an Rechnern in den Bibliotheken als auch im Internet abfragen und die Leihfrist Ihrer ausgeliehenen Medien dort selbstständig verlängern.

Bitte beachten Sie, dass ein Medium maximal zweimal um die gleiche Leihfrist verlängert werden kann, vorausgesetzt, das Medium ist nicht vorgemerkt!

Wohnungswechsel, Verlust und Übertragbarkeit des Ausweises

Den Verlust des Bibliotheksausweises oder einen Wohnungswechsel bitte sofort melden und den Ausweis sperren beziehungsweise die Adresse ändern lassen. Ein Ersatzausweis kostet 3,50 Euro. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar.

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