Für eine Nutzungsänderung brauchen Sie immer eine Baugenehmigung, auch wenn damit keine baulichen Änderungen in Verbindung stehen. 

Der Begriff Nutzungsänderung ist schon erfüllt, wenn das Objekt nicht zum gleichen Zweck genutzt wird wie vorher. Der Vergleich wird dabei immer nur mit der zuletzt genehmigten Nutzung angestellt. Können Sie für diese letzte Nutzung keine Baugenehmigung nachweisen, müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Letztlich gilt das auch, wenn Räumlichkeiten zwei Jahre oder länger gar nicht oder anders als zuletzt genehmigt genutzt wurden.

Nutzungsänderungen sind zum Beispiel:

  • einen ungenutzten Dachraum in Wohnraum umwandeln
  • eine Wohnung als Büro nutzen
  • einen Lebensmittelladen zur Gaststätte machen
  • einen Blumenladen in ein Möbelgeschäft ändern
  • und so weiter

Notwendige Unterlagen

Einige Bauvorlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere können erforderlich sein, das ist abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben.

Auflistung der Bauvorlagen mit Erläuterungen

Was Sie beachten und wissen müssen

In welchem Verfahren beantrage ich die Nutzungsänderung?  

  • Befindet sich die Fläche der Nutzungsänderung in einem "großen Sonderbau", wählen Sie als Verfahren im Bauportal.NRW das Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten. Eine Definition von großen Sonderbauten finden Sie in unserem "Glossar Bauen" weiter unten und dort unter dem Buchstaben "S". 
  • Handelt es sich nicht um einen großen Sonderbau ist das "Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren" gemäß § 64 BauO NRW 2018 das richtige.

Wer zeichnet die Pläne und hilft Ihnen beim Erstellen der Unterlagen?

  • Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, eine sachkundige Person mit der Erstellung von Unterlagen zu beauftragen, die der Bauprüfverordnung entsprechen. Wenn Sie für Ihre Nutzungsänderung auch bauliche Maßnahmen planen, ist es Pflicht, dass Sie eine Person mit dem Entwurf beauftragen, die bauvorlageberechtigt ist. Das sind in der Regel Architekt*innen, vereinzelt auch Hochbauingenieur*innen. 
  • Ohne geplante bauliche Maßnahmen kann die Person, die den Entwurf verfasst, auch ein*e Statiker*in, ein*e Bauzeichner*in, Studierende der Architektur oder Bauingenieurswesen oder sonstige Person sein, die bereits Erfahrung mit dem Einreichen von Bauanträgen gesammelt hat und in der Lage ist, Pläne nach Bauprüfverordnung zu zeichnen. 

Sie planen eine gewerbliche Nutzung, wo bisher eine Wohnfläche war?

In Köln fehlt es an Wohnflächen. Deshalb wurde 2014 die städtische Satzung zum Schutz von Wohnraum erlassen. Danach dürfen Wohnungen nur dann anders als zu Wohnzwecken genutzt werden, wenn das Amt für Wohnungswesen eine Zweckentfremdung genehmigt hat. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbot.

Sie planen eine Werbeanlage oder die Änderung einer bestehenden Werbeanlage?

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Nutzungsänderung eine Werbeanlage errichten oder verändern möchten, müssen Sie zusätzlich einen gesonderten Antrag stellen. Es sind also im Prinzip zwei Verfahren, die hier angestoßen werden: das für die Nutzungsänderung und das für die Werbeanlage. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Werbeanlagen.

Sie planen eine gastronomische Nutzung?

  • Neben der Baugenehmigung benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis beziehungsweise Konzession für Gaststätten, Restaurants, Imbisse, Trinkhallen und Ähnliches. Wir empfehlen bereits vor Antragstellung bei uns mit dem Ordnungsamt, Gewerbeabteilung Gaststätten in Kontakt zu treten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Gaststättenerlaubnis.
  • Bei Gaststätten oder Imbissen mit Vollküche müssen Sie eine Abluftanlage installieren lassen, die über das Dach geführt werden muss. Diese Arbeiten dürfen nur von Fachfirmen nach der technischen Anweisung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ausgeführt werden. Oft benötigen Sie dafür die Erlaubnis von dem*der Hauseigentümer*in. Die Abluftanlage gehört nicht zu den baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen. Sie müssen sich eigenverantwortlich darum kümmern, wenn Ihr Vorhaben ansonsten baugenehmigungsfrei ist. Planen Sie mit der genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung eine solche Anlage, dann müssen Sie diese dennoch in den Plänen darstellen lassen.   

Wie stelle ich einen Antrag?

Den Antrag auf Nutzungsänderung stellen Sie digital bei uns mit allen erforderlichen Unterlagen, den Bauvorlagen. Dafür laden Sie die vollständigen Bauvorlagen beim Bauportal.NRW hoch, an das wir angebunden sind. 

Weitere Infomationen: Bauanträge digital stellen

Glossar Bauen

Das Bauwesen und das Baurecht enthalten viele Fachbegriffe. Wir haben zu etlichen kurze Erklärungen für Sie zusammengestellt. Sowohl die Liste der Wörter als auch deren Erklärungen können nicht vollständig und auch nicht rechtsverbindlich sein.

Glossar Bauen – ein "Lexikon"

Sie haben Fragen?

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.

Häufig gestellte Fragen

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt, je nach Größe der nutzungsgeänderten Flächen und je nach Nutzungsart, mindestens 50 Euro bis maximal 5.000 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt, der BauPrüfVO.

Bauprüfverordnung

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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